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Henker, Huren, Halunken

Am 9. Februar 2025 haben wir mit 26 Personen aus unserer ZWAR-Gruppe "historisches Köln" an einer Führung zu dem Thema Henker, Huren, Halunken teilgenommen. In dieser Führung ging es um das Rechtswesen im Mittelalter, wozu uns die Führerin Anekdoten in der Kölner Innenstadt erzählte. Die Orte lagen rund um den Dom, am Rathaus, auf dem Alten Markt und in der Altstadt.


Dies sind die Notizen zu der Führung:


Strafen im Mittelalter


Im Mittelalter wurden sprechende, spiegelnde Strafen vollzogen. So wurden etwa kleinere Diebstähle mit der Amputation von Fingergliedern geahndet. Weitere Verstümmelungsstrafen waren das Abschneiden der Füße, was jedoch eine ausgesprochen seltene Maßnahme war. Häufig zu verzeichnen waren dagegen das Abschneiden von Nase, Ohren oder Zunge sowie die Brandmarkung.


Straße „Unter Fetten Hennen“


Diese Straße lag im Mittelalter zwischen der Rechtsfakultät (heute WDR) und der theologischen Fakultät (heute An den Dominikanern). Buchdrucker übten zwischen diesen beiden Fakultäten ihr Gewerbe aus. Mit „fetten Hennen“ waren die ersten, umfassend verzierten Buchstaben eines Buches gemeint.


1566: das Attentat von Tilman Iserhäupt auf einen Buchdrucker


Mit einem Schwert griff Tilman Iserhäupt einen Buchdrucker an, dieser rannte weg und suchte Schutz im Immunitätsbereich des Doms (das war der Chor des Doms, da große Teile des Doms noch nicht fertig gestellt waren). Tilman Iserhäupt verfolgte den Buchdrucker bis in den Dom hinein, wo der Buchdrucker den Angriff mit Schnittverletzungen nur knapp überlebte, im Dom wurde der Täter gefasst. Durch die Tat im Immunitätsbereich wurde der Dom entweiht, was die Todesstrafe zur Folge hatte. Der Täter war jung, attraktiv und im heiratsfähigen Alter, daher urteilte der Haftrichter, dass der Täter sich „freilaufen“ konnte. Dies bedeutete, dass, wenn ihm der Lauf bis außerhalb eines Stadttores gelang, die Todesstrafe nicht vollzogen wurde. Mit der mittelalterlichen Stadtmauer und mit den Stadttoren endete die Zuständigkeit des Strafgerichtes.


Spießrutenlauf und das dicke Ende bei Schmitz Backes


Üblich war in Köln der Lauf vom Dom über die heutige Hohe Straße und die Severinstraße (das war die einstige Römerstraße) durch das Severinstor. Entlang der Straße standen Bürger, die mit Lanzen bewaffnet waren und auf den Verurteilten einschlagen konnten. Hatte dieser die Strecke bis kurz vor dem Severinstor geschafft, konnten alle, die noch etwas mit dem Verurteilten auszutragen hatten, auf diesen einschlagen. Dies wurde als „dickes Ende“ bezeichnet.


Kirchliches Gericht und weltliches Gericht


Im Mittelalter gab es eine Aufteilung von gerichtlichen Zuständigkeiten. Über die großen Straftaten und Kapitalverbrechen urteilte das erzbischöfliche hohe Gericht, das seinen Standort auf dem Domhof hatte. Kleinkriminalität sowie Rechtsangelegenheiten, die der heutigen Zivilgerichtsbarkeit entsprechen, handelte das weltlich-vogteiliche Niedergericht in der Großen Neugasse ab.


Blauer Stein


Der Blaue Stein war eines der sichtbaren Symbole der hochrichterlichen Gewalt der Erzbischöfe. Dort wurden Verurteilte an diese Gerichtsstein gestoßen - etwa, um das juristische Verfahren symbolisch abzuschließen, teils aber auch, um weitere unentdeckte Straftaten zu gestehen oder um Helfer, Mittäter und Mitwisser zu nennen. Der Gerichtsstein war namensgebend für das seit dem Jahr 1243 bezeugte „Haus am Blauen Stein“, welches an das erzbischöfliche Hochgericht angrenzte.


die Hacht und die Richtstätte


Zu der mittelalterlichen Bebauung des Domhofes (heute Domplatte ohne Bebauung) gehörte die Hacht, das war ein Gefängnis, wo die zum Tode Verurteilten die Nacht vor dem Vollzug der Todesstrafe verbrachten. Die Hacht wurde erst 1893 abgerissen, weil das Gebäude zu heruntergekommen und zu renovierungsbedürftig war. Die Verurteilten wurden auf einem so genannten „Armsünderkarren“ von der Hacht am Blauen Stein vorbei über die Breite Straße, die Ehrenstraße, durch das ehemalige Ehrentor und zur Hinrichtungsstätte auf Melaten gebracht. Unweit der Richtstätte wurde ein Rondell gemauert, damit das Volk die Hinrichtungen besser beobachten konnte. Üblich war die Enthauptung mit dem Schwert, unehrenhafte Hinrichtungen wurden am Galgen, auf dem Rad oder durch Vierteilungen durchgeführt. 


Prostitution rund um den Dom


Mit dem Pilgerwesen boten sich rund um den Dom Prostituierte an, die man als Schlupf- und Winkelhuren bezeichnete. Die Prostitution hatte ein ähnlich abfälliges Image wie in heutigen Tagen, wenngleich diese in manchen Fällen von der Kirche geduldet wurde. Diese Duldung geschah bei unverheirateten Männern, Witwern, ja, sogar bei Priestern. Diese mussten ein Gelübde der Ehelosigkeit ablegen, was aber nicht im Widerspruch dazu stand, sich mit einer Hure zu vergnügen. Wer aber beim Ehebruch erwischt wurde, dem drohte eine entehrende Strafe. Oftmals musste er mit Stein und Kerze in der Hand öffentliche Demütigungen über sich ergehen lassen - wobei der Stein sinnbildlich für Steinigungen war, die Kerze für das Licht Gottes stand. Außerhalb des Bereichs rund um den Dom gab es noch ein öffentliches Hurenhaus auf der Straße „Auf dem Berlich“, das im 15. Jahrhundert eröffnet wurde.


Hexenverbrennungen


Der prominenteste Fall einer Hexenverbrennung war derjenige der Posthalterin Katharina Henot, die beschuldigt wurde, dass sie in einem Klarissenkloster Fälle von Besessenheit verursacht habe. Unter Folter wurde von der Nonne Sophia Agnes von Langenberg aus diesem Kloster ein Geständnis erpresst, das als Grundlage für die Verurteilung der Katharina Henot herangezogen wurde. 1627 wurde sie auf der Richtstätte auf Melaten verbrannt. Im Jahr 1655 wurde die letzte Hexe, die Enn Lennartz hieß, in Köln verbrannt.


Kax, Pranger und Drillhäuschen


Kax, Pranger und Drillhäuschen standen in Köln auf dem Alten Markt. Am Kax und Pranger wurden Strafen vollzogen, die die Ehre des Täters verletzten, indem dieser auf zentralen und belebten Plätzen öffentlich ausgestellt wurde. Dazu zählten Sittlichkeits- und kleinere Vermögensdelikte. Auch Fluchen wurde bestraft, wenn es als Gotteslästerung identifiziert wurde. Ehrverletzungen, Meineid und Gefährdung der Ordnung wurden ebenfalls mit dieser Strafe belegt. Zusätzlich zur öffentlichen Zurschaustellung wurden die Delinquenten oft mit Schandgeräten wie Halsgeige und Maske versehen. Die Wirkung dieser Strafmaßnahme auf das Volk, bei der der Verurteilte dessen Spott und Häme ertragen musste, war kalkuliert und erwünscht. So diente der Pranger einerseits der Bestrafung, andererseits aber auch der Abschreckung und sollte potenziellen Tätern ins Bewusstsein rücken, welche Strafe ihnen drohen würde. Das Drillhäuschen, ein eiserner Käfig oder Holzkäfig, verstärkte den Effekt der Zurschaustellung des Täters. Eingesperrt, konnte er der Häme und dem Spott des vorbei schreitenden Volkes nicht entkommen.


Bettler


Da sich die Kirche für die Armutsschichten in der Bevölkerung verantwortlich fühlte, tolerierte sie das Betteln – speziell in der Nähe von Kirchen. Die Bettler mussten aber ortsansässig sein. Um dies zu kontrollieren, erließ der Rat der Stadt Köln im Jahr 1473 eine eigene Bettelordnung. Bettelausweise wurden eingeführt: wer bettelte, musste ein Ausweispapier mit sich führen, dass er oder sie einheimischer Kölner war. Konnte er dieses nicht vorzeigen, wurde er aus der Stadt verwiesen. Es wurde sogar eine eigene Ordnungspolizei eingerichtet, das waren die „clocken“. Die Ordnungshüter trugen ein glockenförmiges Gewand, woraus dann die Bezeichnung „clocken“ wurde. Diese hatten auch die Befugnis, die Häuser zu betreten.

 

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